Fördermöglichkeiten
IWiN (Niedersachsen)
Betriebe in Niedersachsen können einen Zuschuss von bis
zu 90% für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.iwin-niedersachsen.de.
Bildungsscheck (Nordrhein-Westfalen)
Mit dem Bildungsscheck können Sie einen Zuschuss von
50 % (bis zu 500 Euro) zu den Weiterbildungskosten erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeit.nrw.de.
Zukunftsprogramm Arbeit (Schleswig-Holstein)
Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen können mit bis
zu 100 % der Weiterbildungskosten gefördert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zukunftsprogramm-arbeit.schleswig-holstein.de.
Meister-Bafög (bundesweit)
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können Sie Meister-BAföG beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.de.
Bildungsgutschein (bundesweit)
Die Agenturen für Arbeit können bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Bildungsurlaub (bundesweit)
Wenn Ihr Kurs länger als drei Tage dauert,können Sie Bildungsurlaub beantragen. Melden Sie sich dazu bitte drei Monate vorher an, da diese Förderung rechtzeitig beantragt werden muss.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsurlaub.de
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Der BFD erstattet in den meisten Fällen die Kursgebühren sowie Lernmittel und bezahlt Unterhaltsgeld und Fahrtkosten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundeswehr.de

